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LG Berlin, 10.08.2020 - 19 O 219/19 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 91a ZPO, § 160 ZPO, § 165 ZPO, § 119 Abs 1 BGB, § 142 Abs 1 BGB
Irrtumsanfechtung einer protokollierten Vereinbarung aufgrund eines Hörfehlers während Verhandlung - RA Kotz
Irrtumsanfechtung einer gerichtlichen Vergleichs aufgrund eines Hörfehlers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.05.1981 - IVb ZR 589/80
Widerruf und Anfechtung eines prozessualen Anerkenntnisses
Auszug aus LG Berlin, 10.08.2020 - 19 O 219/19
Auch eine analoge Anwendung der für privatrechtliche Willenserklärungen geltenden Anfechtungsregeln scheidet aus, da das Prozessrecht die Verfahrenslage weitgehend vor Unsicherheit schützen will und deshalb einen Widerruf von Prozesshandlungen nur in - vorliegend nicht einschlägigen - Ausnahmefällen, wie im Fall des Geständniswiderrufs gemäß § 290 ZPO oder bei Vorliegen von Restitutionsgründen gemäß § 580 ZPO zulässt (vgl. BGH, Urteil vom 27.05.1981 - IVb ZR 589/80 -, BGHZ 80, 389-399, Rn. 9). - BGH, 30.10.2013 - V ZB 9/13
Beschwerde in einer Abschiebungshaftsache: Wirksamkeit einer in deutscher Sprache …
Auszug aus LG Berlin, 10.08.2020 - 19 O 219/19
Einem Irrtum unterliegt daher nicht, wer z.B. bei Unterschreiben eines Schriftstücks weiß, dass er dessen Inhalt nicht kennt, etwa weil er ihn mangels Übersetzung aus einer Fremdsprache nicht verstanden hat; gleiches gilt, wenn die bei Abgabe der Erklärung gehegten Mutmaßungen über den Inhalt falsch waren, da in solchen Fällen die Unkenntnis nicht, wie nach § 119 I BGB erforderlich, unbewusst, sondern bewusst ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30.10.2013 - V ZB 9/13 - NJW 2014, 1242 Rn. 8, beck-online).